Unser Motto: Gemeinsam für ein liebens- und lebenswertes Schwanstetten!
Wir stehen für eine Politik in Schwanstetten, attraktiv für alle Generationen, die die Gegenwart weiterhin erfolgreich gestaltet und vorausschauend die Weichen für die Zukunft stellt, mit dem Ziel, dass sich jeder in unserer Gemeinde wohl fühlt und zufrieden ist.
In seiner Sitzung am 25.03.2025 hat der Marktgemeinderat den Haushalt des Marktes Schwanstetten einstimmig beschlossen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme der SPD zum Haushalt:
Das von Kämmerer Marcel Roder vorgelegte Zahlenwerk mit einem Gesamtvolumen von über 22 Millionen Euro bildet die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Marktgemeinde in 2025 ab.
Im Verwaltungshaushalt sind gut 16 Millionen Euro vorgesehen, was über eine Million mehr ist als im Vorjahr.
Erfreulich ist die weiter positive Entwicklung der Einnahmeseite, insbesondere bei der Einkommensteuerbeteiligung. Aufgrund der Neuveranlagung der Grundsteuer steigen auch hier die Einnahmen moderat.
Auf der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt sind wie in den Vorjahren die Kreisumlage, die Betriebskostenförderung, der sachliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie die Personalkosten die großen Posten. Gerade bei den beiden erstgenannten Positionen haben wir als Marktgemeinde aber praktisch keine Einflussmöglichkeiten.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben von etwas über 6 Millionen vorgesehen.
Viele bereits beschlossene Projekte sollen 2025 umgesetzt bzw. begonnen werden. Beispielhaft seien hier der Umbau für die Ganztagesbetreuung, die Brücke in Mittelhembach, der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen und der Beginn der Sanierung der Gemeindehalle genannt.
Im Haushalt 2025 konnte auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden. Jedoch nur, weil absehbar war, dass die Lüftungsanlage der Gemeindehalle nicht so schnell erneuert werden kann wie ursprünglich geplant.
Sofern die in 2025 geplanten Maßnahmen alle umgesetzt werden können, wird jedoch eine erhebliche Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen erforderlich sein.
Die vorhandenen Schulden werden in 2025 weiter abgebaut und werden sich am Ende dieses Jahres auf etwa 3 Millionen Euro belaufen, was einer pro Kopf Verschuldung von 395 Euro entspricht.
In den kommenden Jahren stehen für die Marktgemeinde große Investitionen an. Neben der bereits genannten Gemeindehalle ist hier insbesondere die Feuerwehrzentrale zu nennen. Diese Vorhaben werden nicht ohne Kreditaufnahmen umsetzbar sein. Jedoch sind sie gut angelegtes Geld in eine zukunftsfähige Infrastruktur vor Ort.
Daher sollte es unser Bestreben sein, auch die Einnahmenseite zu stärken indem z.B. das Baugebiet Oberlohe umgesetzt wird oder sich mittelfristig eine Beteiligung an der eventuell entstehenden Windkraftanlage auszahlt.
Festzuhalten bleibt aber, dass die Marktgemeinde finanziell solide dasteht und dies auch in Zukunft so bleiben kann.
Die SPD-Fraktion wird der Haushaltssatzung 2025 mit Haushalts-, Stellen- und Finanzplan zustimmen.
Unser Dank gilt unserem Kämmerer Marcel Roder und der gesamten Verwaltung für die Vorbereitung des Haushalts. Auch den Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates danken wir für die guten Beratungen.
Am 15.12.2020 hat er Marktgemeinderat Schwanstetten einstimmig beschlossen, das sog. Gebiet Oberlohe als Allgemeines Wohngebiet und einen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die direkten Anwohner*innen an den Planungen durch das Planungsbüro zu beteiligen. Zum heutigen Zeitpunkt konnte coronabedingt noch kein Beteiligungstreffen stattfinden, es haben sich aber schon einige Anwohner*innen gemeldet, um ihre Wünsche, Bedenken und Vorstellungen mitzuteilen.
Beabsichtigt ist also ein Verfahren, bei dem nach Gesprächen mit den derzeit Beteiligten ein erster Planentwurf als Diskussionsbasis erstellt wird. Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich, dass seitens zweier Fraktionen im Marktgemeinderat bereits sehr konkrete Vorstellungen bzw. Forderungen zum neuen Baugebiet vorgebracht werden. Nachzulesen sind die Ausführungen im Ratsinfo-System der Marktgemeine Schwanstetten bei den Dokumenten für die Sitzung 3/2021.
Die Fraktion der Freien Wähler haben „Gedanken“ zur Realisierung vorgebracht, die weit über das genehmigte Baugebiet hinausgehen. So umfasst die Betrachtung vorauseilend bereits drei weitere Baugebiete, für die es derzeit keinerlei Planungen gibt, geschweige denn, dass sie im Besitz der Kommune sind. Aufgrund dieser Wunschvorstellung wird bereits ein Zufahrtskonzept entworfen, das auch Verkehrswege über private Grundstücke berücksichtigt. Auffällig ist auch, dass der Mehrgeschosswohnungsbau auf einer Teilfläche vorgesehen ist, die nicht zum Baugebiet Oberlohe gehört und damit nicht realisierbar ist. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des Marktgemeinderats vom 30.10.2018, der bei Ausweisung eines Neubaugebiets im angemessenen Umfang einen Geschosswohnungsbau vorsieht.
Noch sehr viel konkreter sind die Ausführungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie äußert sich in Form von „Forderungen“. Bereits vor der Existenz eines Entwurfes und vor der Beteiligung der Anwohner*innen wird eine Fülle von Einschränkungen gefordert, die die Vielfalt der künftigen Bauvorhaben massiv einschränkt (Bau von Effizienzhäusern 40 plus, CO2-freier Bau, Verbot von Steinwüsten, keine oder wenige Parkplätze im öffentlichen Raum, max. ein Parkplatz pro Wohneinheit, Badeweiher mit Kiosk, WC und Duschen, …).
Die Fraktion der SPD hat und wird sich im jetzigen Planungsstadium zu eventuellen Vorstellungen nicht konkret äußern, da wir uns an das vereinbarte Procedere halten und uns erst den Entwurf ansehen, um sich dann im Anschluss daran im Detail mit dem Verfahren zu beschäftigen.
Natürlich haben auch wir gewisse Vorstellungen hinsichtlich der geplanten Umsetzung, die wir aber erst anhand des Entwurfes konkretisieren wollen. Wir suchen dabei einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der Wünsche zur Errichtung von Eigenheimen einerseits und andererseits dem notwendigen Mehrgeschosswohnungsbau für diejenigen, die sich ein Eigenheim nicht leisten wollen oder können. Wichtig ist auch die Berücksichtigung von Umweltbelangen in geeigneter Form, ohne die Individualität der künftigen Bewohner*innen zu stark einzuschränken. Auch die Planung der Verkehrswege ist vernünftig vorzubereiten und muss zu einer ausgeglichenen Verteilung des anfallenden Verkehrs führen.
Uns ist bewusst, dass bei einem derartigen Vorgehen Kompromisse einzugehen sind. Es ist die Aufgabe des Marktgemeinderats, ein Konzept zu erarbeiten, das die Akzeptanz der Mehrheit der jetzigen Anwohnerinnen und der künftigen Bewohnerinnen finden kann.