Unser Motto: Gemeinsam für ein liebens- und lebenswertes Schwanstetten!
Wir stehen für eine Politik in Schwanstetten, attraktiv für alle Generationen, die die Gegenwart weiterhin erfolgreich gestaltet und vorausschauend die Weichen für die Zukunft stellt, mit dem Ziel, dass sich jeder in unserer Gemeinde wohl fühlt und zufrieden ist.
Am 15.12.2020 hat er Marktgemeinderat Schwanstetten einstimmig beschlossen, das sog. Gebiet Oberlohe als Allgemeines Wohngebiet und einen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die direkten Anwohner*innen an den Planungen durch das Planungsbüro zu beteiligen. Zum heutigen Zeitpunkt konnte coronabedingt noch kein Beteiligungstreffen stattfinden, es haben sich aber schon einige Anwohner*innen gemeldet, um ihre Wünsche, Bedenken und Vorstellungen mitzuteilen.
Beabsichtigt ist also ein Verfahren, bei dem nach Gesprächen mit den derzeit Beteiligten ein erster Planentwurf als Diskussionsbasis erstellt wird. Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich, dass seitens zweier Fraktionen im Marktgemeinderat bereits sehr konkrete Vorstellungen bzw. Forderungen zum neuen Baugebiet vorgebracht werden. Nachzulesen sind die Ausführungen im Ratsinfo-System der Marktgemeine Schwanstetten bei den Dokumenten für die Sitzung 3/2021.
Die Fraktion der Freien Wähler haben „Gedanken“ zur Realisierung vorgebracht, die weit über das genehmigte Baugebiet hinausgehen. So umfasst die Betrachtung vorauseilend bereits drei weitere Baugebiete, für die es derzeit keinerlei Planungen gibt, geschweige denn, dass sie im Besitz der Kommune sind. Aufgrund dieser Wunschvorstellung wird bereits ein Zufahrtskonzept entworfen, das auch Verkehrswege über private Grundstücke berücksichtigt. Auffällig ist auch, dass der Mehrgeschosswohnungsbau auf einer Teilfläche vorgesehen ist, die nicht zum Baugebiet Oberlohe gehört und damit nicht realisierbar ist. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des Marktgemeinderats vom 30.10.2018, der bei Ausweisung eines Neubaugebiets im angemessenen Umfang einen Geschosswohnungsbau vorsieht.
Noch sehr viel konkreter sind die Ausführungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie äußert sich in Form von „Forderungen“. Bereits vor der Existenz eines Entwurfes und vor der Beteiligung der Anwohner*innen wird eine Fülle von Einschränkungen gefordert, die die Vielfalt der künftigen Bauvorhaben massiv einschränkt (Bau von Effizienzhäusern 40 plus, CO2-freier Bau, Verbot von Steinwüsten, keine oder wenige Parkplätze im öffentlichen Raum, max. ein Parkplatz pro Wohneinheit, Badeweiher mit Kiosk, WC und Duschen, …).
Die Fraktion der SPD hat und wird sich im jetzigen Planungsstadium zu eventuellen Vorstellungen nicht konkret äußern, da wir uns an das vereinbarte Procedere halten und uns erst den Entwurf ansehen, um sich dann im Anschluss daran im Detail mit dem Verfahren zu beschäftigen.
Natürlich haben auch wir gewisse Vorstellungen hinsichtlich der geplanten Umsetzung, die wir aber erst anhand des Entwurfes konkretisieren wollen. Wir suchen dabei einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der Wünsche zur Errichtung von Eigenheimen einerseits und andererseits dem notwendigen Mehrgeschosswohnungsbau für diejenigen, die sich ein Eigenheim nicht leisten wollen oder können. Wichtig ist auch die Berücksichtigung von Umweltbelangen in geeigneter Form, ohne die Individualität der künftigen Bewohner*innen zu stark einzuschränken. Auch die Planung der Verkehrswege ist vernünftig vorzubereiten und muss zu einer ausgeglichenen Verteilung des anfallenden Verkehrs führen.
Uns ist bewusst, dass bei einem derartigen Vorgehen Kompromisse einzugehen sind. Es ist die Aufgabe des Marktgemeinderats, ein Konzept zu erarbeiten, das die Akzeptanz der Mehrheit der jetzigen Anwohnerinnen und der künftigen Bewohnerinnen finden kann.