Keine Chance vertan

01. März 2026

Ein weiteres Beispiel für nicht zielführende Anträge ist die gewünschte Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ durch die CSU, dass eine Förderung von bis zu 45% der Kosten ermöglichen soll. Bei der anstehenden Sanierung der Gemeindehalle klingt dies natürlich verführerisch. Der Antrag hätte aber bis 31.1.26 eingereicht werden müssen. Voraussetzung wäre auch gewesen, ein sehr hohes energetisches Niveau zu erreichen. Des weiteren hätte ein weit fortgeschrittenes Planungsstadium die Chancen erhöht. Unbestritten ist, dass aufgrund des Alters der Halle die Heizung/Belüftung und Beleuchtung erneuert werden müssen. Damit würden aber noch lange nicht die geforderten energetischen Ziele für eine Förderung erreicht. Hierzu wären kurzfristig umfangreiche zusätzliche Planungen notwendig gewesen. Und ob es nachhaltig ist, eine intakte Gebäudehülle zu erneuern, ist mehr als fraglich.

Im genannten Bundesprogramm wurden insgesamt 330 Millionen Euro Fördermittel bundesweit zur Verfügung gestellt. Die CSU war der Meinung, dass 7,2 Millionen Euro davon nach Schwanstetten gekommen wären. Für dieses Förderprogramm wurden übrigens inzwischen über 3600 Anträge eingereicht. An Fördermitteln wurden 7,5 Milliarden beantragt. Dies bestätigt nur die Meinung der SPD Schwanstetten, dass ein Antrag auf die Fördermittel aussichtslos war und nur Arbeit für Verwaltung und weitere Planungskosten verursacht hätte.

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