Am 15.12.2020 hat er Marktgemeinderat Schwanstetten einstimmig beschlossen, das sog. Gebiet Oberlohe als Allgemeines Wohngebiet und einen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die direkten Anwohner*innen an den Planungen durch das Planungsbüro zu beteiligen.
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